am 14. August 1893 fand die erste fahrprüfung der welt statt, angeordnet vom pariser polizeipräsidenten louis lépine und abgenommen vom bergbauamt, dessen inspektorat für dampfmotoren auch für fahrzeuge mit selbstständigem antrieb zuständig war.
wer der erste prüfling war, weiß man nicht. 21 und männlich muss er mindestens gewesen; frauen wurden erst vier jahre später zur prüfung zugelassen. die ersten französischen führerscheine wurden 1899 ausgestellt und die erste frau, die einen bekam, hieß anne de rochefouart de montmart, herzogin von uzès und war auch die erste, die ein „knöllchen“ wegen überhöhter geschwindigkeit kassierte.zu beginn des auto-zeitalters herschte nämlich krieg zwischen fußgängern, pferde- und benzinkutschern. verkehrsregeln gab es keine (außer dem rechtsverkehr, der schon nach der französischen revolution eingeführt worden war und den napoleon auf fast ganz europa übertragen hatte). jederman fuhr, wie es ihm spaß machte. wer auf dem flachen land mit überhöhtem tempo 15 etwa durch dörfer jagte und hühner über den haufen fuhr, musste mit spontanen lynch-kommandos rechnen; in großstädten wie paris führte das fehlen jedweder regeln zum chaos, und erst recht zu unfällen, spektakulären keilereien, anzeigen wegen fahrerflucht usw. daher also die anordnung von 1893. bei diesen ersten fahrprüfung musste der prüfling beweisen, dass er fahren konnte, sein gefährt unter kontrolle hatte und kleine reparaturen selbst erledigen konnte (beispielsweise die reifen wechseln, die dank der vielen verlorenen hufnägel der haferfresser-konkurrenz gern mal ein platten hatten). beibringen mussten sich die automobilisten das fahren aber noch selbst. in der praxis heißt dass, der chauffeur hatte die anweisungen der hersteller zu studieren. allein das starten war abenteuerlich: “1. mit handpumpe druck im öltank aufbauen bis öl zu motorlagern läuft. 2. benzinhahn auf und vergaser fluten. 3. gemisch-regulator auf ‚mitte‘. 4. kurbeln, bis motor läuft. aufpassen, dass kurbel nicht zurückschlägt“ (das tat sie gern und führte häufig zu verletzungen). aber wer das geschafft hatte, einmal heil um den block kutschiert war und ohne karamboulagen wieder angehalten hatte, der hatte die prüfung bestanden und musste nur noch unterschreiben, dass er über genügend charakter verfügt und andere verkehrsteilnehmer nicht zu behindern gedenkt.
im deutschen kaiserreich begann die zeit der fahrerlaubnisse erst 1906 (bekanntlich war wilhelm zwo ein pferdenarr und glaubte nicht an die zukunft des automobils), erst nur auf länderebene, ab 1909 war sie im ganzen reich pflicht. außer für angehörige regierender fürstenhäuser, die durften weiter ohne „pappe” ans steuer (wie die belgier noch bis 1966). ein rudolf kempf aus aschaffenburg hat aber schon 1904 den richtigen riecher gehabt, als er seine „erste deutsche autolenkerschule“ eröffnete, in der man noch ein amtliches sittenzeugnis vorweisen musste, um an einem kurs teilnehmen zu können. die erste deutsche in besitz eines führerscheins war dann 1909 amalie hoeppner aus leipzig, die wie jede frau in deutschland (und das noch bis 1958) die genehmigung ihres ehemanns gebraucht hatte, um den lappen zu bekommen…
Front page of Le Petit Journal for 6 August 1894, showing Louis Rigoulot in his Peugeot at start of Paris-Rouen race. Newspaper is now defunct. Image sourced at internet http://www.le-livre.fr/default.asp?page=10. Original Image is 118 years old See more: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Le_Petit_Journal_-_6_August_1894.jpg
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am 14. August 1893 fand die erste fahrprüfung der welt statt, angeordnet vom pariser polizeipräsidenten louis lépine und abgenommen vom bergbauamt, dessen inspektorat für dampfmotoren auch für fahrzeuge mit selbstständigem antrieb zuständig war.
wer der erste prüfling war, weiß man nicht. 21 und männlich muss er mindestens gewesen; frauen wurden erst vier jahre später zur prüfung zugelassen. die ersten französischen führerscheine wurden 1899 ausgestellt und die erste frau, die einen bekam, hieß anne de rochefouart de montmart, herzogin von uzès und war auch die erste, die ein „knöllchen“ wegen überhöhter geschwindigkeit kassierte.zu beginn des auto-zeitalters herschte nämlich krieg zwischen fußgängern, pferde- und benzinkutschern. verkehrsregeln gab es keine (außer dem rechtsverkehr, der schon nach der französischen revolution eingeführt worden war und den napoleon auf fast ganz europa übertragen hatte). jederman fuhr, wie es ihm spaß machte. wer auf dem flachen land mit überhöhtem tempo 15 etwa durch dörfer jagte und hühner über den haufen fuhr, musste mit spontanen lynch-kommandos rechnen; in großstädten wie paris führte das fehlen jedweder regeln zum chaos, und erst recht zu unfällen, spektakulären keilereien, anzeigen wegen fahrerflucht usw. daher also die anordnung von 1893. bei diesen ersten fahrprüfung musste der prüfling beweisen, dass er fahren konnte, sein gefährt unter kontrolle hatte und kleine reparaturen selbst erledigen konnte (beispielsweise die reifen wechseln, die dank der vielen verlorenen hufnägel der haferfresser-konkurrenz gern mal ein platten hatten). beibringen mussten sich die automobilisten das fahren aber noch selbst. in der praxis heißt dass, der chauffeur hatte die anweisungen der hersteller zu studieren. allein das starten war abenteuerlich: “1. mit handpumpe druck im öltank aufbauen bis öl zu motorlagern läuft. 2. benzinhahn auf und vergaser fluten. 3. gemisch-regulator auf ‚mitte‘. 4. kurbeln, bis motor läuft. aufpassen, dass kurbel nicht zurückschlägt“ (das tat sie gern und führte häufig zu verletzungen). aber wer das geschafft hatte, einmal heil um den block kutschiert war und ohne karamboulagen wieder angehalten hatte, der hatte die prüfung bestanden und musste nur noch unterschreiben, dass er über genügend charakter verfügt und andere verkehrsteilnehmer nicht zu behindern gedenkt.
im deutschen kaiserreich begann die zeit der fahrerlaubnisse erst 1906 (bekanntlich war wilhelm zwo ein pferdenarr und glaubte nicht an die zukunft des automobils), erst nur auf länderebene, ab 1909 war sie im ganzen reich pflicht. außer für angehörige regierender fürstenhäuser, die durften weiter ohne „pappe” ans steuer (wie die belgier noch bis 1966). ein rudolf kempf aus aschaffenburg hat aber schon 1904 den richtigen riecher gehabt, als er seine „erste deutsche autolenkerschule“ eröffnete, in der man noch ein amtliches sittenzeugnis vorweisen musste, um an einem kurs teilnehmen zu können. die erste deutsche in besitz eines führerscheins war dann 1909 amalie hoeppner aus leipzig, die wie jede frau in deutschland (und das noch bis 1958) die genehmigung ihres ehemanns gebraucht hatte, um den lappen zu bekommen…
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